Selbstzahler

Sprechen Sie uns offen auf die Kosten Ihrer Rechtsvertretung an. Die Kosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rechtschutzversicherte

Bei allen Rechtschutzversicherungen hat der Versicherungsnehmer freie Anwaltswahl.

Wenden Sie sich daher sofort an uns! Lassen Sie die Deckungszusage von uns einholen.

Die ersten Schritte in Rechtsangelegenheiten sind nicht selten die Wichtigsten, die über den Erfolg Ihres Anliegens entscheiden.

Beratungshilfe

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten einer Rechtsberatung zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Auf einem Formular müssen Sie Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen und diese durch Belege nachweisen. Die beabsichtigte Wahrnehmung der Rechte darf nicht mutwillig sein. Wird die Beratungshilfe gewährt, so haben Sie lediglich eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu zahlen. Im Übrigen trägt die Kosten der Beratungshilfe das Land.

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, so besteht auch hier die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch das Land. Wie bei der Beratungshilfe auch sind Sie verpflichtet Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und darf ein Klageverfahren nicht mutwillig erhoben werden.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie weitergehende Fragen zum Thema Erbrecht? Möchten Sie wissen wie Ihr Fall von unseren Kompetenzen profitieren kann? Gerne hilft unser kompetentes Team Ihnen weiter. Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen.